Röntgen in der Schwangerschaft: Was möglich ist und was nicht - FOCUS online

2022-12-20 11:04:44 By : Ms. Rose Wong

Die Schwangerschaft ist eine spannende und abwechslungsreiche Zeit. Vor den Tücken des Alltags schützt dieser Umstand allerdings nicht. Auch eine Mama in spe kann umknicken, sich den Knöchel brechen oder einen Unfall erleiden. Es kann also eine Situation eintreten, in der eigentlich eine Röntgenuntersuchung oder gar eine Computertomographie (CT) notwendig ist.

Während es in den sechziger Jahren zur Überprüfung der Lage und Position des Babys noch üblich war, vor der Geburt eine Röntgenunteruntersuchung durchzuführen, wird heutzutage unter allen Umständen vermieden, das ungeborene Kind Strahlung auszusetzen. Besonders im Frühstadium der Schwangerschaft kann eine zu hohe Strahlung zum Absterben der Frucht sowie zu Fehlentwicklungen und anderen Schädigungen des Embryos führen.

Generell gilt: Bevor ein Mensch geröntgt wird, muss gemäß Röntgenverordnung (RöV) aus Gründen des Strahlenschutzes geprüft werden, ob dafür tatsächlich eine Notwendigkeit besteht und ob aus medizinischer Sicht der Nutzen den möglichen Schaden überwiegt. Ebenso muss immer geprüft werden, ob es eine Alternative (etwa Ultraschall oder Kernspin/MRT) gibt.

Martin Simon ist Facharzt für Radiologie mit onkologischem Schwerpunkt, Gesellschafter der Radiologischen Allianz Gruppe und für diese Leiter der Diagnostischen Radiologie im Diakonieklinikum Hamburg.

Ist eine Röntgenuntersuchung trotz einer Schwangerschaft der Patientin unvermeidbar, ist gesondert zu prüfen, mit welchen Schutzvorkehrungen eine Röntgenuntersuchung erfolgen kann. Relevant ist, ob die Gebärmutter im Untersuchungsbereich liegt beziehungsweise ob und in welchem Umfang die Strahlen die Gebärmutter erreichen. Außerdem muss geklärt werden, in welchem Abschnitt sich die Schwangerschaft aktuell befindet.

Unterschieden werden die ersten zehn Tage nach Empfängnis, die Organbildungsphase bis einschließlich der achten Woche sowie die anschließende Fetalperiode bis zur Geburt. In den ersten beiden Phasen wird eine Gebärmutterdosis von 100 Milli-Sievert (mSv) als Grenzwert für das Absterben (Phase 1) und die Fehlbildung von Organen (Phase 2) angegeben. Für die anschließende Fetalperiode findet sich ein Grenzwert von 300 mSv für die Entwicklung von geistigen Retardierungen. Neben diesen sogenannten „deterministischen“ Schäden (solche, die bestimmbar sind) gibt es Schäden mit „stochastischem“, also zufälligem Risiko, für die kein zuverlässiger Schwellenwert angegeben werden kann. Dazu zählt etwa das Risiko, dass sich eine Krebserkrankung entwickelt.

Für Röntgenuntersuchungen der Lunge, des Kopfes sowie der Arme und Beine (nicht der Hüfte) kann durch eine ausreichende Abdeckung mit Bleischürzen und eine Eingrenzung des untersuchten Bereiches die Strahlendosis der Gebärmutter auf nahezu Null reduziert werden. Die Untersuchung kann bei medizinischer Notwendigkeit also jederzeit durchgeführt werden.

Schwieriger ist es, wenn der zu röntgende Bereich nahe der Gebärmutter liegt oder eine Computertomographie mit Kontrastmittel durchgeführt werden muss. Für diese Fälle muss das individuelle Risiko anhand aller Parameter durch erfahrene Medizinphysiker berechnet und durch den zuständigen Radiologen mit der Patientin besprochen werden. Auch wenn in einer Notfallsituation (etwa nach einem schweren Unfall) eine Computertomographie der Mutter unausweichlich war, muss im Nachhinein das Strahlenrisiko berechnet werden und das weitere Vorgehen mit der werdenden Mutter abwägend erörtert werden.

Soll eine Röntgenuntersuchung trotz bestehender Schwangerschaft durchgeführt werden, hat eine ausführliche Erläuterung des behandelnden Arztes erfolgen, warum diese Untersuchung für seine weitere Behandlungsentscheidung wichtig ist. Entschließt sich die Schwangere zur Untersuchung, muss zusätzlich eine Aufklärung durch den Radiologen erfolgen und die Art der Untersuchung sowie die Strahlungsdosis in einem Röntgenpass dokumentiert werden. Sind Sie in einer solchen Situation, sollten Sie sich in jedem Fall ausführlich über Alternativen beraten lassen. Beachten Sie aber, dass auch für die  risikoarmere und strahlungsfreie Kernspintomographie (MRT) in der Schwangerschaft deutliche Einschränkungen zum Schutz des ungeborenen Kindes gelten.

Darüber hinaus gilt immer: Kann die Frage einer Schwangerschaft nicht klar mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet, so muss zunächst eine Schwangerschaft durch einen Test ausgeschlossen werden. Ansonsten gelten die obigen Beschränkungen. Planen Sie also eine Schwangerschaft und schieben Sie eine geplante Untersuchung in der Radiologie oder Nuklearmedizin vor sich her, sollten Sie diese möglichst vorher umsetzen.

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